
Weitere Fragen, genau zu Ihrer Situation:
Tel. 0900 09 00 00
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Häufige Fragen zum Scheidungsrecht:
Welches Gericht ist zuständig?
Leben beide Partner in der Schweiz, müssen sie sich für die Scheidung an das zuständige Zivilgericht im Wohnsitzkanton des Mannes oder der Frau wenden.
Leben zwei Ehepartner als Schweizer im Ausland, muss das Scheidungsbegehren am ausländischen Wohnsitz eingereicht werden. Nur wenn dies unmöglich oder unzumutbar ist, kann das Scheidungsbegehren am Heimatort eines der Ehepartner eingereicht werden.
Für Sie am Apparat:
Clovis Cueni – Jurist, Master of Law, Universität Base

Einseitiges oder gemeinsames Begehren?
Am einfachsten & schnellsten gestaltet sich ein Scheidungsprozess, wenn das Begehren beidseitig ist. In diesem Fall wird üblicherweise mithilfe eines Anwalts eine Vereinbarung über die Folgen der Scheidung, zB. Unterhaltszahlungen Vermögensaufteilung oder Sorgerecht; verfasst. Ein Grund für den Scheidungswunsch muss nicht dargelegt werden.
Ist das Begehren auf Scheidung einseitig, kann diese erst dann ausgesprochen werden, wenn die Partner seit mindestens zwei Jahren getrennt leben.
Für Sie am Apparat:
Clovis Cueni – Jurist, Master of Law, Universität Base